OrdinationsevaluierungDie Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert (§§ 49, 117, 118). Qualitätssicherung ist eine Berufspflicht aller Ärzte (ÄG §49 Abs.1). Die Qualitätskriterien und die Vorgangsweise der Ordinationsevaluierung wurden in der Qualitätssicherungsverordnung festgelegt, welche die Österreichische Ärztekammer erlassen hat (aktuell: QS-VO 2018). Zur Überprüfung der festgelegten Qualitätskriterien wird im Rahmen der Ordinationsevaluierung ein bundesweiter Evaluierungsfragebogen verwendet. Einen Musterfragebogen stellt die ÖQMED zur Verfügung. Die Evaluierungspflicht betrifft alle Ordinationen und Gruppenpraxen. Die Ordinationen erhalten dazu alle fünf Jahre den Evaluierungsfragebogen von der ÖQMed zugesandt, d.h. die Ordinationen müssen nicht von sich aus aktiv werden. Die gültige Qualitätssicherungsverordnung 2018 legt 23 Qualitätskriterien fest. Teil der Evaluierung sind auch die fachspezifischen Ausstattungslisten (s. QS-VO 2018) sowie die gesamte HygieneVO 2014 mit Stand 21.12.2015 (Hygiene-VO 2014 - konsolidierte Fassung). Wir unterstützen Sie
Ordinationen in Oberösterreich unterstützen wir zusätzlich mit Rahmenvereinbarungen zur Geräteprüfung, welche die ÄKOÖ mit zwei Firmen abgeschlossen hat. Der Vergleich der eingehenden Firmenangebote zeigte, dass keine Firma eindeutig als Bestbieter identifiziert werden kann, sondern es von der Ordinationssituation abhängt, welche Firma günstiger ist (Anzahl und Art der Geräte; Entfernung). OMS Hygiene- und Technikservice GmbH, Wels: Rahmenvereinbarung OMS TrEMTeC KG, Reichenau: Rahmenvereinbarung TrEMTeC Eine Broschüre zum Ablauf, den Themen, den Dokumenten und FAQ´s der Ordinationsevaluierung stellt die ÖQMed zur Verfügung.
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