Die Evaluierung erfolgt auf Basis der Qualitätssicherungsverordnung der ÖÄK, in der Fassung QS-VO 2012. Diese QS-VO legt 22 Qualitätskriterien fest. Zur Abfrage der Kriterien wird ein Evaluierungsfragebogen verwendet. Sie können die gesamte Verordnung bzw. die geforderte Ausstattung downloaden oder unter Tel.: 01 / 512 56 85 oder email qualitaet aerztekammer at anfordern.
Einige Beispiel für die Qualitätskriterien (QS-VO 2006):
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 | Erreichbarkeit: bei Schließung wegen Urlaub etc. ist die Vertretung geregelt.
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 | Hausbesuche: die Mitarbeiterin der Ordination weiß über die organisatorischen Kriterien für Hausbesuche Bescheid. |
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 | Nichtraucherschutz wird gewährleistet
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 | Notfallvorsorge: es gibt einen schriftlichen Plan für mediziinische Notfälle.
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 | Ein Beatmunsbeutel muss vorhanden sein |
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 | Hygiene: Die Hygieneverordnung ist einzuhalten. Tiere dürfen keinen zugang zu Behandlungsräumen haben.
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 | Ausstattung: Die Grundausstattung entspricht dem angebotenen Leistungsspektrum und ist als Anhang der QS-VO ersichtlich.
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 | apparative Ausstattung: diese ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicherheitstechnisch zu überprüfen
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 | Interne Kommunikation: es finden regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen statt. |
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 | Fortbildung: es sind Nachweise im Umfang des DFP Diploms bzw. das DFP-Diplom gefordert. |
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 | Risikomanagement: unerwünschte Ereignisse müssen besprochen und dokumentiert werden. Das Cirsmedical der ÖÄK soll genutzt werden.
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"Sie ersehen aus diesen Beispielen, dass damit keine Dinge verlangt werden, die viele zusätzliche Anstrengungen erfordern. Ärzte, die qualitätsorientiert arbeiten, werden die Evaluierung problemlos erfüllen." Dr. Otto Pjeta
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