Praxisevaluierung nach dem Ärztegesetz
 
Der Gesetzgeber verpflichtet im Ärztegesetz alle niedergelassenen Ärzte zu einer Praxisevaluierung. Diese wurde in der Qualitätssicherungsverordnung im Detail geregelt. Die Umsetzung erfolgt durch die ÖQMed, einer Einrichtung der ÖÄK. Wir informieren Sie, wie die Evaluierung abläuft und was inhaltlich gefordert ist.

Die gesetzliche Verpflichtung sieht eine Evaluierung mind. alle 5 Jahre vor. Alle bestehenden Ordinationen in OÖ werden vorr. 2014 oder 2015 wieder eine Evaluierung machen müssen. Die Überprüfung der Evaluierungen erfolgt wie bisher durch die QS-Beauftragten der Ärztekammer für OÖ.
Detailinformationen finden Sie unter folgenden Links:

Ablauf der Evaluierung
Gesetzliche Grundlagen
Die Qualitätskriterien
Evaluierungsfragebogen_Muster
Häufig gestellte Fragen - FAQs
Liste Qualitätssicherungsbeauftragte der ÄKOÖ

Ordinationshandbuch - Liste der Musterdokumente für die Praxisevaluierung

Rahmenvereinbarung zur Geräte- und Elektroinstallationsprüfungen in Ordinationen:

Ordinationen müssen aufgrund div. gesetzlichen Bestimmungen (Elektrotechnik-Verordnung und darauf bezogene ÖVE/ÖNORM Bestimmungen; Medizinproduktebetreiber-Verordnung) regelmäßige Prüfungen durchführen lassen.

Eine rechtliche Grundinfo und Übersicht finden Sie im (Muster)-Ordinationshandbuch des Ärztlichen Qualitätszentrums und unter diesem LINK

Um den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei dieser Verpflichtung eine Hilfestellung zu geben, haben wir eine Rahmenvereinbarung mit aktuell 2 Firmen abgeschlossen.

Der Vergleich der eingehenden Firmenangebote zeigte, dass keine Firma eindeutig als Bestbieter identifiziert werden kann, sondern es von der Ordinationssituation abhängt, welche Firma günstiger ist (Anzahl und Art der Geräte; Entfernung).

Mit folgenden 2 Firmen hat die Ärztekammer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen:
OMS, Hygiene- und Technikservice GmbH, 4600 Wels : Rahmenvereinbarung download
TrEMTeC KG, 4204 Reichenau: Rahmenvereinbarung download

Damit können Sie direkt zu den beschriebenen Bedingungen eine Firma beauftragen oder diese Rahmenvereinbarungen als Referenzangebot für Verhandlungen mit anderen Firmen Ihrer Wahl verwenden.


Ihr Ansprechpartner im Ärztlichen Qualitätszentrum:
Mag. Alois Alkin
Tel.: 0732/778371-243
Email: alkin@aekooe.or.at