Barrierefreiheit
 
Für Arztpraxen bestehen verschiedene Regelungen bezüglich behindertengerechten Zugang und Ausstattung. Hier finden Sie einen Überblick bzw. als Download.

1. Qualitätssicherungsverordnung der ÖÄK:
Die bis Ende 2011 bestehende Konsultationsverpflichtung entfällt. Es wird auf die allg. Bauvorschriften verwiesen (s. Pkt 5).
Sie können Ihre Ordination in das Barrierefreiheitsregister eintragen. Damit steht für Patienten eine Suche nach baulich geeigneten Ordinationen zur Verfügung: Unter www.arztbarrierefrei.at können Patienten eine baulich geeignete Ordination suchen. Ärzte können das Passwort für die Eintragung anfordern: qualitaetaerztekammerat
Ansprechperson in der OÖÄK: Mag. Alois Alkin, Tel. 0732/778371-243

2. Kassenvertrag:
Für Vertragsärzte der OÖGKK besteht bei Neuinvertragnahme oder Praxisverlegung die Verpflichtung die Ordination barrierefrei auszugestalten, sofern nicht die Räumlichkeiten des Vorgängers übernommen werden oder die Kosten für barrierefreie Räumlichkeiten nicht unzumutbar hoch sind. (Siehe dazu RS Nr. 1134/2009)
Ansprechpartner in der ÄKOÖ für die Bestätigung der Barrierefreiheit der Ordination: Mag. Alois Alkin, Ärztliches Qualitätszentrum, Tel. 0732/778371/ 243
Ansprechpartner in der ÄKOÖ für andere vertragsrechtliche Fragen: Mag. Robert Prankl, Abteilung Kassenrecht & Vorabrechnung, Tel. 0732/778371/ 305

3. Behindertengleichstellungsgesetz:
Ordinationen sind nach Rechtsauffassung der Österreichischen Ärztekammer vom Geltungsbereich des Gesetzes nicht betroffen.

4. keine Förderungen für Investitionen zum Abbau von Barrieren:
lt. Auskunft des Bundessozialamts sind seit 15.2.2010 keine Förderungen für Arztpraxen mehr möglich.
5. Für den Neubau einer Ordination ist im OÖ Bautechnikgesetz geregelt:
§27: „Arztpraxen sind nach dem jeweiligen Stand der Technik barrierefrei zu planen und auszuführen.“ (Verweis auf ÖNORM B 1600 und B 1601).
§8: pro 30m2 Nutzfläche ist ein PKW-Parkplatz, pro 30 Stellplätzen ist 1 behindertengerecht ausgeführter Stellplatz erforderlich.
§41: Ausnahmen sind auf Grund der örtlichen Verhältnisse möglich.
Ansprechpartner in der ÄKOÖ für Fragen zum Baurecht: Herr Günther Haslinger, Abteilung Immobilien, Tel. 0732/778371/ 241.

6. weiterführende Informationen für Fragen zum barrierefreien Bauen in OÖ:
Bundessozialamt OÖ; Gruberstraße 63; 4021 Linz; Tel. 059988-4999; Fax: 059988-4400; e-mail: bundessozialamt.ooe@basb.gv.at
www.oear.or.at >Service>Barrierefreies Gestalten
www.land-oberoesterreich.gv.at >Themen>Bauen und Wohnen>Barrierefreies Bauen

7. Eine Checkliste, welche baulichen Maßnahmen in einer Arztpraxis betroffen sein können, stellt das Evangelische Diakoniewerk OÖ zur Verfügung: Checkliste