Für Arztpraxen bestehen verschiedene Regelungen bezüglich behindertengerechten Zugang und Ausstattung. Hier finden Sie einen Überblick bzw. als Download.
1. Qualitätssicherungsverordnung der ÖÄK:
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 | Die bis Ende 2011 bestehende Konsultationsverpflichtung entfällt. Es wird auf die allg. Bauvorschriften verwiesen (s. Pkt 5). |
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 | Sie können Ihre Ordination in das Barrierefreiheitsregister eintragen. Damit steht für Patienten eine Suche nach baulich geeigneten Ordinationen zur Verfügung: Unter www.arztbarrierefrei.at können Patienten eine baulich geeignete Ordination suchen. Ärzte können das Passwort für die Eintragung anfordern: qualitaet aerztekammer at |
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 | Ansprechperson in der OÖÄK: Mag. Alois Alkin, Tel. 0732/778371-243 |
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2. Kassenvertrag:
Für Vertragsärzte der OÖGKK besteht bei Neuinvertragnahme oder Praxisverlegung die Verpflichtung die Ordination barrierefrei auszugestalten, sofern nicht die Räumlichkeiten des Vorgängers übernommen werden oder die Kosten für barrierefreie Räumlichkeiten nicht unzumutbar hoch sind. (Siehe dazu RS Nr. 1134/2009)
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 | Ansprechpartner in der ÄKOÖ für die Bestätigung der Barrierefreiheit der Ordination: Mag. Alois Alkin, Ärztliches Qualitätszentrum, Tel. 0732/778371/ 243
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 | Ansprechpartner in der ÄKOÖ für andere vertragsrechtliche Fragen: Mag. Robert Prankl, Abteilung Kassenrecht & Vorabrechnung, Tel. 0732/778371/ 305 |
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